Sie können dieses Anliegen maximal 9 Mal auswählen.
Hinweis:
Eine Änderung der Anschrift hat persönlich, innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug zu erfolgen. Ausnahme: Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte, soweit ihr Aufgabenbereich jeweils melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.
Eine Ummeldung im Melderegister der Stadt Gera kann tatsächlich erst erfolgen, wenn Sie die neue Wohnung bezogen haben.
Sofern Sie ein Fahrzeug in Besitz haben, muss die Zulassungsbescheinigung geändert werden.
Wählen Sie bitte die Anzahl aller Personen aus, die umgemeldet werden müssen (auch minderjährige Kinder).
Aktuell können wir zudem nicht sicherstellen, dass jedem Bürger innerhalb von 14 Tagen ein Termin vermittelt wird. Bei Anliegen mit einer gesetzlichen Fristsetzung (z.B. bei An-/Ummeldung eines Wohnsitzes) gilt bereits die Bestätigung des gebuchten Termins als Nachweis für die Fristeinhaltung.