Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Erläuterung:
Die Leistungen nach dem UhVorschG werden bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab dem Monat der Antragsstellung gewährt. Sollten Sie erst einen Termin im Folgemonat erhalten, ist es notwendig, dass Sie sich kurzfristig einen telefonischen Termin für diesen Monat vereinbaren, um die Frist im laufenden Monat zu wahren.
Hinweis:
Melden Sie sich bitte zum vereinbarten Termin im Zimmer 322.