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Fahrerlaubnisbehörde
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Fahrerlaubnisbehörde - Zusätzliche Informationen:


Achtung! Grundsätzlich gilt:


  • Die Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde ist nur bei Hauptwohnsitznahme in Gera gegeben. Der Antrag kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

  • Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist notwendig (Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen).

  • Es müssen alle benötigten Unterlagen im Original vorgelegt werden.

  • Nach erfolgreicher Terminbuchung erhalten Sie eine E-Mail. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch und beachten Sie die Auflistung der mitzubringenden Unterlagen.

  • Der Prüfort der praktischen Prüfung ist prinzipiell Gera. Ausnahmen können nur in begründeten Ausnahmen gewährt werden. Setzen Sie sich hierzu vorab mit unserer Behörde in Verbindung.



Der Standort für Ihre Anliegen:

Fahrerlaubnisbehörde
Wiesestraße 125
07548 Gera

Sie können insgesamt maximal 5 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.

Anträge auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis/Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis

Anträge zum Umtausch Ihres Führerscheins/Ausstellung eines Ersatzführerscheins

LKW- und Busklassen/Fahrgastbeförderung

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht

sonstige Anliegen